Qualitätsregelungen
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) ebenfalls z.B. DOP oder AOC
Als g. U. eingetragene Produktnamen weisen die engste Verbindung mit dem geografischen Ort auf, an dem sie hergestellt werden. In Deutschland gibt es leider nur wenige Produkte, die das Siegel tragen.
Jeder Verarbeitungsschritt, also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung, muss in der jeweiligen Region erfolgen.
z.B. Allgäuer Bergkäse, Parmigiano Reggiano, Manchego
Geschützte geografische Angabe (g. g. A.) ebenfalls z.B. PGI oder IGP
Die geschützte geografische Angabe (g. g. A.) unterstreicht den Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses, wenn eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder ein anderes Merkmal dieses Erzeugnisses im Wesentlichen auf dessen geografischen Ursprung zurückzuführen ist.
Für die meisten dieser Erzeugnisse muss mindestens einer der Herstellungsschritte, also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung, in besagter Region erfolgen.
z.B. Dresdner Christstollen, Thüringer Bratwurst, Filderkraut
Garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.)
Bei der garantiert traditionellen Spezialität stehen traditionelle Aspekte wie die Art und Weise der Herstellung des Erzeugnisses oder seine besondere Zusammensetzung im Vordergrund, ohne dass diese an ein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden sind.
Durch die Eintragung als garantiert traditionelle Spezialität wird ein Erzeugnis vor Fälschung und sein Name vor widerrechtlicher Aneignung geschützt.
Herstellung muss nicht in einer bestimmten Region erfolgen und Produkt muss nicht mit Label versehen werden.
z.B. Heumilch, Mozarella, Serrano-Schinken



